Wenn die Schrauben fehlen, dann war das eindeutig Fusch von der Werkstatt! Fest angezogene Schrauben gehen nicht verloren. Konfrontiere damit deinen Freundlichen und wenn der sich stur stellt, ab zum Anwalt.
Wenn der halbwegs clever ist, bekommst du nicht nur die Ausgaben wieder, sondern der Freundliche auch noch eine Anzeige wegen grober Fahrlässigkeit. Dazu musst du den Tatbestand aber beweisen können. Da da du den Wagen in einer unbeteiligten Werkstatt reparieren lassen hast, sollte das aber kein Problem darstellen.
MfG, Henning
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SIV (Special Inexpensiv Vehicle) Terios "Hubertus"
"Nein, Herr Doktor, ich leide nicht am Burnout-Syndrom,
aber fragen sie mal meine Reifen..."
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