Eine nochmalige Recherche ergab, dass es in D tatsächlich keine festgelegte Höchstgeschwindigkeit fürs Abschleppen gibt. Allerdings war ich noch grosszügig, als ich meine 40km/h herausposaunte, wenn man es denn genau nimmt:
http://www.fahrschulforum.de/?reload...91163_msg.html
In der Schweiz (wo ich ja nun mal herkomme, und fahren gelernt habe) gibt es aber tatsächlich eine Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h fürs Abschleppen.
Bitte das Augenmerk auf Art. 5 Abs 1 lit. c) Ziff. 1 VRV (=Verkehrsregelnverordnung; SR-Nr. 741.11) richten, der da lautet:
"Die Höchstgeschwindigkeit beträgt:
[...]
40km/h beim
1.
Abschleppen von Fahrzeugen, auch mittels Abschlepprolli oder aufgesattelt; die zuständige Behörde kann in besonderen Fällen höhere Schleppgeschwindigkeiten gestatten, namentlich für feste Abschleppvorrichtungen, welche die Lenkung des geschleppten Fahrzeuges gewährleisten,
2.
Nachziehen eines leeren Abschlepprollis; die zuständige Behörde kann in besonderen Fällen, namentlich für den Einsatz auf Autobahnen und Autostrassen, höhere Geschwindigkeiten gestatten;
[...]"
http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_11/a5.html
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Cuore L251 Bj 7/2003, Automatik:

Ausrangiert, leider!
Citroen C1 Automatik BJ 2011:
Mofa: Dreirad auf Basis eines Amsler-Pony, Verbrauch Zweitaktgemisch: <3.5l/100km.
Das grosse Artensterben auf dieser Welt wird den Menschen erst bewusst werden, wenn schliesslich auch der Tiger im Tank ausstirbt.