Zitat:
Zitat von Sterntaler
Einige Oberschlaue Tüffis könnten auf den Trichter kommen das das Spliter-, Brand- und Bruchverhalten ja nicht getestet ist und bei einem Unfall ja wer weiß was passieren kann.
|
Das Problem hast du dann, wenn du geänderte Verkleidungen eintragen lassen willst. Bei unserem Slalom-Twingo sollen auch mal 3mm Kunststoffplatten als Türverkleidung dienen. Dem Tüv wärs relativ wurscht, wenn er es aber offiziell eintragen soll, braucht man Materialgutachten dafür.
Bei uns müsste es halt eingetragen sein, weil es sonst bei der technischen Abnahme für Rennveranstaltungen Probleme gibt.
Gruß Martin