Zitat:
Zitat von urlauber51
Erlaubt ist das natürlich nicht, aber solang keine scharfen Kanten drin sind, kann der TÜV'ler bei der Hauptuntersuchung ein Auge zu drücken. Es wird meistens geduldet, ist aber theoretisch nicht legal.
Wenn er will kann er auch da Stress machen.
Ich wollte nur sagen, dass der TÜV bei genauerem Hinsehen Materialgutachten verlangen muss, zumindest wenn er es mit seiner Unterschrift eintragen soll.
Gruß Martin
PS: Ich sollte im CAD nen 2-Takter konstruieren und irgendein Handwerker lässt seit 2 Stunden den Staubsauger laufen 
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Genau so isses

. Ganz pingelig genommen könnte man ein Erlöschen der BE rechtfertigen wenn man das dann will, dann müssten wir aber von 98% der Autos die Plaketten abkratzen was auch nicht der Sinn der Übung sein kann. Man kann sagen es wird geduldet, was ich meinte mit "wurst". Nur wenn es offiziell werden soll, dann muss es auch richtig sein.
Jan