Zitat:
Zitat von Brummkreisel
natürlich kann der Händler sich seine Kunden aussuchen, genau so wie Du Dir Deinen Händler aussuchen kannst.
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Ganz so ist es nicht. Ein Geschäft, dass jedem zugänglich ist, ist ein halböffentlicher Raum. Falls der Eigentümer von seinem Hausrecht Gebrauch macht, braucht er schon einen triftigen Grund. Ob die Reklamation einer nicht verlangten Leistung, in dem Fall die Motorwäsche, schon reicht, müsste dann ein Gericht klären.
Natürlich wird man sich nach solchen Streitigkeiten eine andere Werkstatt suchen, aber reiner Bittsteller ist man als Kunde nicht, zumal wenn es Gewährleistungsansprüche gibt, zB auf bereits erfolgte Reparaturen. Auf jeden Fall würde ich DD vom Verhalten des Händlers informieren.