Hats ja Recht. Mir gings nur - speziell auch als Motorradfahrer - gegen den Strich.
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Landgericht Coburg AZ: 11 O 590/08
Autofahrer unterliegt doppelter Rückschaupflicht
zuletzt aktualisiert: 17.02.2009 - 13:16
Nürnberg (RPO). Buchstäblich von allen guten Geistern verlassen ist ein Autofahrer, der sich beim Wechsel in die linke Fahrspur allein auf den Blick in seinen Rückspiegel verlässt. Die Verkehrsordnung schreibt vor, dass sich der Fahrzeugführer unmittelbar vor dem Ausscheren nach links zusätzlich umzudrehen habe.
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Zurück zum Thema.
Ich habe mir im Zubehör einen Entfeuchter für den Innenraum zugelegt ( kann man z.B. auf der Hutablage aufkletten )
Das bringt doch eine gewisse Besserung, Wunder bewirkt es aber auch nicht.
Und man muss ihn regelmässig trocknen.
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Weil mein kleiner ein "Mister Zuverlässig " ist und Spass macht.
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