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Zitat von horst2
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Leider vergisst (auch!) der ehrwürdige Autor des Artikels, dass es einen Unterschied macht, ob man Gewährleistung oder Garantie geltend macht.
Bei der Gewährleistung, welche (immer) beim Händler einzulösen ist, obliegt dem Endverbraucher die Nachweisführung, dass das Fahrzeug bei der Übergabe bereits den nämlichen Defekt aufgewiesen hat.
Der Händler bleibt folgerichtig und regelmässig auf diese Kosten sitzen.
Ander bei der Garantie - hier drei Jahre - welche der Hersteller gewährt: Hier stellt der Servicepartner den Hersteller oder den Beauftragten - hier Daihatsu Deutschland - die Rechnung für alle entsprechenden zu haftenden Sachmängel.
Schon in der jüngeren Vergangenheit mussten die Servicepartner auf das Begleichen dieser Kosten durch DD im Schnitt 9 Monate warten....!
Das macht demnach auch für den
Käufer eines Fahrzeuges einen erheblichen Unterschied - meine aber, dass die hier versammelte Gemeinde hinreichend mit den Qualitäten der hier in Rede stehenden Fahrzeuge vertraut ist, so dass anstehende belastbare Kaufentscheidungen von obigen Erwägungen weitgehend unbeeeinflusst sein kann.....
Wichtig ist also vielmehr - auf die Qualitätskriterien bei der Auswahl seines Händlers zu achten....!