Zitat:
Zitat von muwe
Leider vergisst (auch!) der ehrwürdige Autor des Artikels, dass es einen Unterschied macht, ob man Gewährleistung oder Garantie geltend macht.
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falsch, unterscheidung wird gemacht
Zitat:
Zitat von muwe
Bei der Gewährleistung, welche (immer) beim Händler einzulösen ist, obliegt dem Endverbraucher die Nachweisführung, dass das Fahrzeug bei der Übergabe bereits den nämlichen Defekt aufgewiesen hat.
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falsch, zumindest für die ersten 6 monate
Zitat:
Zitat von muwe
bei der Garantie - hier drei Jahre - welche der Hersteller gewährt
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falsch, garantiegeber ist ddg
l
Zitat:
Zitat von muwe
eit mussten die Servicepartner auf das Begleichen dieser Kosten durch DD im Schnitt 9 Monate war
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fälligkeit und damit verzug mit allen rechtsfolgen nach 14 tagen
ausführlich:
http://www.daihatsu-forum.de/vbullet....php?t=19215#4