Zitat:
	
	
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					Zitat von muwe  Leider vergisst (auch!) der ehrwürdige Autor des Artikels, dass es einen Unterschied macht, ob man Gewährleistung oder Garantie geltend macht. | 
	
  falsch, unterscheidung wird gemacht
	Zitat:
	
	
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					Zitat von muwe  Bei der Gewährleistung, welche (immer) beim Händler einzulösen ist, obliegt dem Endverbraucher die Nachweisführung, dass das Fahrzeug bei der Übergabe bereits den nämlichen Defekt aufgewiesen hat. | 
	
  falsch, zumindest für die ersten 6 monate
 
	Zitat:
	
	
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					Zitat von muwe  bei der Garantie - hier drei Jahre - welche der Hersteller gewährt | 
	
  falsch, garantiegeber ist ddg
l
	Zitat:
	
	
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					Zitat von muwe  eit mussten die Servicepartner auf das Begleichen dieser Kosten durch DD im Schnitt 9 Monate war | 
	
  fälligkeit und damit verzug mit allen rechtsfolgen nach 14 tagen
 
ausführlich:
http://www.daihatsu-forum.de/vbullet....php?t=19215#4