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Alt 10.02.2011, 14:53   #460
muwe
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Registriert seit: 22.05.2008
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Zitat von forumsaccount Beitrag anzeigen
falsch, unterscheidung wird gemacht
Der Autor erwähnt beide Begriffe in einem Atemzug- eine differentielle - also fachliche - Trennung findet nicht statt!

Zitat:
Zitat von forumsaccount Beitrag anzeigen
falsch, zumindest für die ersten 6 monate
Pardon, genau so ist es Gesetz! Man "geht" nur in der fortgeschriebenen allgemeinen Rechtssprechung - wohlgemerkt aus Vereinfachungsgründen! - regelmässig davon aus, dass in den ersten 6 Monaten es so gehändelt werden sollte....
(Man stelle sich vor, was in den grossen Märkten für ein Durcheinander wäre)

Zitat:
Zitat von forumsaccount Beitrag anzeigen
falsch, garantiegeber ist ddg
Der Importeur importiert, der Hersteller stellt her! Grundsätzlich!
Der Importeur kann allerdings - wie im vorliegendem Fall - damit vom Hersteller mit der Abwicklung beauftragt sein bzw. Befugnis (Prokura) erhalten in seinem Namen zu handeln.

Zitat:
Zitat von forumsaccount Beitrag anzeigen
fälligkeit und damit verzug mit allen rechtsfolgen nach 14 tagen
Gleich doppelt falsch! Studiere bitte ausgiebig BGB und HGB und äussere Dich im Anschluss!
Ich habe mir erlaubt, aus der praktizierten und stattgehabten Realiät zu rezitieren; die von mir genannte "Bearbeitungsdauer" (Zitat M.Heinz) wird nicht mal von DD selbst widersprochen!

Na Mahlzeit!

PS: Nähere Konversation dazu nach Erforderniss bitte per PN!

Nicht jeder, der meint, er schreibt, bleibt!
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