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Zitat von forumsaccount
falsch, unterscheidung wird gemacht
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Der Autor erwähnt beide Begriffe in einem Atemzug- eine differentielle - also fachliche - Trennung findet nicht statt!
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Zitat von forumsaccount
falsch, zumindest für die ersten 6 monate
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Pardon, genau so ist es Gesetz! Man "geht" nur in der fortgeschriebenen allgemeinen Rechtssprechung - wohlgemerkt aus Vereinfachungsgründen! - regelmässig davon aus, dass in den ersten 6 Monaten es so gehändelt werden sollte....
(Man stelle sich vor, was in den grossen Märkten für ein Durcheinander wäre)
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Zitat von forumsaccount
falsch, garantiegeber ist ddg
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Der Importeur importiert, der Hersteller stellt her! Grundsätzlich!
Der Importeur kann allerdings - wie im vorliegendem Fall - damit vom Hersteller mit der Abwicklung beauftragt sein bzw. Befugnis (Prokura) erhalten in seinem Namen zu handeln.
Zitat:
Zitat von forumsaccount
fälligkeit und damit verzug mit allen rechtsfolgen nach 14 tagen
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Gleich doppelt falsch! Studiere bitte ausgiebig BGB und HGB und äussere Dich im Anschluss!
Ich habe mir erlaubt, aus der praktizierten und stattgehabten Realiät zu rezitieren; die von mir genannte "Bearbeitungsdauer" (Zitat M.Heinz) wird nicht mal von DD selbst widersprochen!
Na Mahlzeit!
PS: Nähere Konversation dazu nach Erforderniss bitte per PN!
Nicht jeder, der meint, er schreibt, bleibt!