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Zitat von toal
es handelt sich bei der Garantie um eine Versicherungsleistung. ... D.h. die Garantieleistungen müssen über ein Verischerer abgewickelt werden. D.h. der Ansprechpartner wird sich verändern mehr nicht.
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Ist das wirklich so? Bei Gebrauchtwagengewährleistungen ist es ja so, mit entsprechenden Verträgen, bei Herstellergarantien auch?
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Zitat von muwe
Jo, auch wir werden sehr wohl noch vorstellig bei dem "Händler unseres Vertrauens"!
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Wohlgemerkt - wie schon oben ausgeführt - funzt das aber auch nur bei der "Marke unseres Vertrauens".
Dem aufmerksamen Leser dieser Foren dürfte hingegen inzwischen gegenwärtig sein, wo er zugreifen kann, ohne Gefahr zu laufen, allein im Regen zu stehen....
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Ich hoffe, dass ich aufmerksam lese, aber so wirklich klar wird mir das nicht. Ist mit "Marke unseres Vertrauens" jetzt Daihatsu gemeint?
Der Händler ist natürlich immer ein Faktor, aber in dem Fall würde er selber auf den Kosten sitzenbleiben, falls DD nicht zahlt, oder nicht mehr existiert. Ich habe das immer so verstanden (laienhaft), dass der Händler die gesetzliche Gewährleistung einzuhalten hat (mit allen Implikationen, ala Beweislastumkehr nach 6 Monaten) und freiwillige Garantien über den Hersteller, oder hier Importeur laufen. Der Händler ist de facto also nach 2 Jahren gar nicht verpflichtet, die Garantie des Herstellers auf seine Kappe zu nehmen. Ich lasse mich aber gerne eines besseren belehren.
Eines ist aber klar: Der Händler wird versuchen (müssen), ggf. mit einer anderen Marke, den Kundenstamm zu halten, DJ und DD kann es völlig egal sein, ob die Kunden zufrieden sind, und so eine Konstellation ist immer schlecht, für den Händler und für den Kunden.