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Alt 23.03.2011, 23:08   #8
witch***
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Registriert seit: 23.03.2011
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zunächst ein freundliches hallo in die runde - ich bin neu hier.

am samstag fand ich ebenfalls ein schreiben betr. der rückrufaktion in meiner post.
kurze vorgeschichte, die kardanwelle meines autos hat sich im oktober verabschiedet. daraufhin habe ich ein neues kreuzgelenk bei meinem ortsansässigem händler gekauft und bin damit zu der werkstatt meines vertrauens gefahren. nach ausbau meiner defekten kardanwelle stellte sich heraus, dass das kreuzgelenk genietet ist und somit nicht tauschbar war. also zurück zum händler kreuzgelenk zurück und komplette kardanwelle gekauft - kostenpunk ca.760€. bei der neuen kardanwelle ist das kreuzgelenk wieder tauschbar.
mein gestern geführtes telefonat mit dem händler hat ergeben, dass ich mit meinem auto vorbei kommen soll damit man nachsehen kann welches modell sich im meinem fahrzeug befindet. ich konnte das nicht ganz nachvollziehen, da man ja weiß welches ersatzteil ich im oktober gekauft habe. auf nachfrage ob ich die materialkosten erstattet bekomme da ja genau die problematik um die es jetzt geht bei mir schon eingetreten ist, erhielt ich ein lapidares "nö"
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