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Alt 07.04.2011, 23:28   #4
Juros
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Daumen hoch

Zitat:
Zitat von K3-VET Beitrag anzeigen
Du brauchst ein Gutachten für die Felgen.
Dort stehen zulässige Radlasten für die Felgen drin. Diese Zahl verdoppelt, muss größer oder gleich der größeren Achslast des Autos sein. Der YRV GTti hat 770 kg vorn und 760 kg hinten. Die Felgen brauchen also mindestens 770/2= 385 kg pro Felge.

Dass der Lochkreis (4x100) und der Mittenlochdurchmesser (54,1 mm) stimmen muss, brauche ich wohl nicht zu erwähnen.

Der TÜV wird bei der Abnahme nach der Freigängigkeit schauen. Dazu sollte die Einpresstiefe in etwa passen, bzw. durch Spurplatten angeglichen sein. (Für die Spurplatten bräuchtest du natürlich auch ein Gutachen etc.) Auf der Innenseite möchte mein TÜV-Prüfer mindestens 7 mm zwischen Rad und Fahrwerksteilen haben.
Auf der Außenseite darf das Rad 15 cm über der Radmitte nicht über das Auto hervorstehen.


Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht, mir zuerst das Gutachten zu besorgen und damit zum TÜV zu fahren. Der gab mir dann das OK, dass diese Felgen schonmal passen könnten. (zB wegen der Last) Außerdem konnte er mir auch gleich sagen, welche Reifen ich fahren darf ** Auf diese Weise fühlt sich der Prüfer auch nicht überrumpelt und ist viel entspannter, wenn du mit einem Auto ohne passendes Gutachten aufkreuzt.



Bis denne

Daniel

** Ich habe meinen Anhänger von 175/80 R 14 i.V. mit 5x14 Stahlfelge auf 205/65 R 15 iV mit 6,5 x 15 umgerüstet.
gennau die art von info habe ich gebraucht, danke

also felgen mit papieren die für den kleinmotorisierten YRV sind gibt es haufenweise und joa, wie es aussieht werd ich die wohl per einzelabnahme eintragen müssen.

mann mann ist das mühsam wenn man alles eingetragen haben will... bei dem alten nissan war so gut wie garnix eingetragen. Naja wir müssen alle mal erwachsen werden
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