Neue Infos zur Situation:
Es ist scheinbar problematischer als gedacht. Eine Freigabe von Daihatsu in der Form gibt es nicht. Daihatsu hat lediglich ein Teilegutachten erwirkt. Damit kann man zum TÜV, allerdings nur, wenn man ORIGINAL-Daihatsu-Stahlfelgen drauf hat. Sonst gibt das so auch mit der Eintragung nix.
Der Eintrag im Bedienhandbuch ist auch ungültig, da dort nicht nach Fahrgestellnummer/Typschlüssel unterschieden wird.
Vielleicht drückt ja ein anderer TÜV-Prüfer ein Auge zu. Meiner nicht. Also montiere ich die 12Zoll drauf und fahre so weiter.
Geändert von fubar (09.05.2011 um 16:35 Uhr)
|