Zitat:
Zitat von Scarfy
Hallo zusammen,
vielen Dank für die Antworten.
Das liest sich ja leider nicht so toll.
Gut das man in Deutschland 14 Tage vom Kauf zurücktreten kann.
Der Händler wollte noch Rost an den Radläufen ausbessern (eigene Werkstatt).
Daher warten wir noch auf den Pkw.
Wir machen dann noch eine ausgiebige Probefahrt mit einem Abstecher zu ATU.
Je nach dem was dann da raus kommt, hat sich das erledigt.
Finde es eigentlich schade, laut Internet gab es nichts wirklich Negatives zu dem Händler.
So long Scarfy
P.S.: Das nächste Mal mach ich mich vorher im i-net schlau 
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Wenn du ATU das Auto bewehrten lässt, kannst du auch deine Oma fragen ( ohne deiner Oma zu nahe treten zu wollen ).