Hallo,
ja ich denke auch, dass es je nach dem vom Richter abhängt.
Allerdings ist es schon schwierig mit Händlerverträgen, weil im sog. B2B (Business to Business) keine Garantie, keine Rücknahme etc. gegeben werden muss, außer es wird anders vereinbart.
Deshalb bieten viele Gebrauchtwagenhändler "günstigste" Fahrzeuge auch nur anderen Händlern an, um mögliche Garantien ausschließen zu können.
Das man als "Endkunde" auch sog. Händlerverträge machen kann, wusste ich bis dato gar nicht, aber offenbar ist dies wohl so auch akzeptiert, wie ich Piet verstanden habe (wenn er es so schon gemacht hat oder aus Erfahrung kennt).
Schöne Grüße
Thomas
|