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Alt 03.08.2011, 13:54   #5
bizkit1
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Zitat:
Dann steck einstweilen vielleicht doch auch den linken Scheinwerfer ab, oder besser gesagt die Lichtweitenregulierung damit dir bis DAHIN nicht auch noch die linke eingeht...
Die Idee ist gut. Braucht man eigentlich sowieso nie, bzw. ich nicht.
Und zum TÜV-Besuch einfach wieder anklemmen....

Tja, was soll ich sagen: Die Leuchtweitenregulierung funktioniert wieder. Habe den Stecker einbisschen hingebogen und schon war der Fall erledigt. So einfach hätte ich es mir nicht vorgestellt.
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Gruß Daniel

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