Bei mir steht in den Bedingungen der Anschlussgarantie:
..Vorraussetzung für Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer die vorgeschriebenen Wartungen beim Verkäufer/Garantiegeber oder einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt der gefahrene Marke durchführen lässt.
Also wäre mit einer Inspektion bei ATU diese Bedingung nicht erfüllt und somit kein Garantieanspruch. Wenn Du die gleichen Bedingungen hast, wäre die Ablehnung der Garantieleistung korrekt und kein "Lug und Trug"
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