Zitat:
Zitat von Sterntaler
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Das zweite betrifft mich als TÜV Prüfer. Wenn ich als Privatmann mein Auto verkaufe und da anschließend was auch immer für Mängel dran sind, kann ich aufgrund meines Berufes nicht sagen von Privat--> keine Garantie!! Bedeutet faktisch das meine Autos unverkäuflich sind und ich gut beraten bin die Karosse zu verschrotten und auf die ca. 1000€ Restwert des Wagens zu verzichten. Da hat es wohl in unserem Hause schon Böse Rechtsstreitigkeiten gegeben :(.
Der Punkt den Wagen offiziell einer Firma zu verkaufen, z.B. der GmbH meiner Mutter, scheitert daran, wenn der Verkäufer keine Märchensteuer abführt kann sich das Finanzamt das im schlimmsten Fall vom Endkunden!!! wiederholen.
Das ist doch Alles nicht mehr normal.
*trtaurigindereckesitzundvomturboträum* :(
Jan
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Das klingt für mich eher nach Halbwissen als nach einer rechtsverbindlichen Auskunft, selbst ein TÜV-Prüfer/KFZ-Mechaniker, was auch immer, ist kein Hellseher, davon abgesehen kannst du deine Kiste ja auch in den Export verkaufen, dann hast du auch kein Problem. Was sollte es bringen, das Auto der GmbH deiner Mutter zu verkaufen, dann bist du ihn immernoch nicht los und wenn die GmbH ihn verkauft ist sie genauso in der Haftung wie du und MwSt. müßte sie nur auf die Differenz zahlen, wenn sie mehr dafür bekommt als sie dir gezahlt hat.
Frag am besten mal jemanden, der Wirklich Ahnung hat.
Und wenn die TÜV-Prüfer für Fahrzeuge bist, solltest du genügend "Hinterhof"-Händler kennen, die so eine Kiste für dich kaufen können und kein Problem haben sie dir zu geben, man kennt sich ja.
Grüße Jan
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Norwegen, Lyse-Fjord vom Prekestolen