Eine Rechtswahl-Klausel im Kaufvertrag kann das Problem nicht lösen...? So dass man ein Recht wählt, was weniger strikte Gewährleistung kennt, und seis nur, dass sie vertraglich ausbedungen oder minimiert oder auf den Kaufpreis beschränkt werden kann oder so?
Oder muss ein Kaufvertrag in D zwingend nach deutschem Recht laufen?
Was ist mit dem Zwischenverkauf an nen Ausländer...? Den Zoll interessiert das ja erst, wenn der Wagen exportiert werden soll. Wenn ein Schweizer, Österreicher oder sonstwer, der nicht den dt. Pass hat, in D ein Auto kauft, und dies weiterverkauft bevor es ausser Landes gelangt, dann hat der Zoll da ehr nix zu suchen, weil kein Grenzübertritt der Wahre vorliegt, denk ich.
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Cuore L251 Bj 7/2003, Automatik:  Ausrangiert, leider!
Citroen C1 Automatik BJ 2011:
Mofa: Dreirad auf Basis eines Amsler-Pony, Verbrauch Zweitaktgemisch: <3.5l/100km.
Das grosse Artensterben auf dieser Welt wird den Menschen erst bewusst werden, wenn schliesslich auch der Tiger im Tank ausstirbt.
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