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Alt 27.01.2012, 01:00   #13
urlauber51
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Ausrufezeichen Vorsicht, kleines Kennzeichen unzulässig!

Es ist zwar technisch möglich, und auch Zulassungsfähig, einen herkömmlichen PKW auf 45 km/h zu drosseln, das vom Threadersteller erwünschte kleine Kennzeichen (Versicherungskennzeichen) lässt sich dadurch aber nicht erreichen!

Um ein 4-rädriges Fahrzeug legal mit einem Versicherungskennzeichen zu bewegen, muss es laut Betriebserlaubnis als "Leichtkraftfahrzeug" gelten.
Dafür darf das Leergewicht nicht über 350kg liegen, ein Benzinmotor nicht mehr als 50ccm Hubraum haben (Diesel hat keine Beschränkung, darf aber nicht stärker als 4 KW sein) und maximal 2 Sitzplätze eingebaut sein.
Damit ist das beim Cuore definitiv nicht möglich.

Erlaubt wäre zwar eine Drosselung, allerdings müssen dann weiterhin große Kennzeichen am Auto hängen, regulär Steuer und versicherung bezahlt werden und der Fahrer braucht Führerscheinklasse B oder 3.

Ein Bekannter von mir darf auch nur solche kleinen Rutscher fahren. In Unwissenheit kaufte er sich einen Peugeot 106, der auf 25 km/h gedrosselt wurde und vom Vorbesitzer mit Versicherungskennzeichen ausgestattet wurde.
Ergebnis war, dass nach einer Kontrolle das Landratsamt eine sofortige Stillegung des Fahrzeugs veranlasst hat und die Versicherung angezeigt wurde, weil sie wissentlich ein nicht als Leichtkraftfahrzeug zulassungsfähiges Fahrzeug mit kleinem Kennzeichen versicherte.

Ich empfehle daher ein Leichtkraftfahrzeug zu kaufen. Die Aixam Mega sind halbwegs brauchbar, auch wenn ab und zu der Rahmen rostet.

Gruß Martin
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