Deine 165/65 R14 mit einem Traglastindex von mindestens 79 und mindestens dem Geschwindigkeitsindex S dürfen auf Felgen der Größe 14x5J mit einer Einpresstiefe von ET 40 mm
Wenn du jetzt auf den Felgen die Einpresstiefe 40 findest würde ich die auch so fahren.
Einpresstiefe (oder auch ET) – bei manchen Felgenherstellern auch „IS“ oder "Offset" genannt.
Da die Felgen für den M3 sind wird die Festigkeit für den M1 ja allemal ausreichen. Ich gehe mal davon aus, dass die zulässigen Achslasten vom M1 nicht die vom M3 übersteigen.
Mit den Daihatsu-Nabenkappen unterscheiden sie sich ja nicht von Originalfelgen - und sind ja auch welche.
Mein L276 hat ja auch Originalalus drauf, die Turbinenfelge. Da hab ich natürlich auch keine Daten/Papiere zu.
Wer sollte die Zulässigkeit anzweifeln? Und wenn doch, wie würde ich die Originalität beweisen können?
Im COC steht die Reifengröße drin, die Felgengröße aber nur ohne Angabe der Einpresstiefe. Auch keine KBA oder sonstige Nummer.
Die Aygo-Stahlfelgen für die Winterreifen an meinem L276 haben eine 4-stellig-Nr. eingeprägt. Anhand dieser Nr hab ich dann Daten zur Felge gegoogelt in denen mein L276 nicht drin steht, die Werte aber alle passen.
Der TÜV-Prüfer hat sie mir dann auch problemlos eingetragen, hat mir aber auch deutlich zu verstehen gegeben, dass ihm nicht ganz klar war warum ich das denn wollte.
Reifengröße passt, Felgengröße passt, ET ist nirgendwo in meinen Autopapieren (COC) angegeben. Er hätte bei einer Überprüfung des Fahrzeugs (HU, Unfallgutachten o.ä.) nicht den kleinsten Anfangsverdacht zu einer genaueren Überprüfung der Räder gehabt.
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