In den neuen Fahrzeugscheinen (Zulassungsbescheinigung Teil 1) wird das gar nicht mehr angegeben. Einzig die kleinste zulässige Reifengröße steht da noch drin.
Selbst wenn du die Felgen begutachten lässt, der Fahrzeugschein wird NICHT um die neu eingetragene Rad/Reifengröße ergänzt.
Das Gutachten selbst kannst du dann natürlich ins Auto packen und bei Bedarf zeigen.
Auch in den Brief (Zulassungsbescheinigung Teil 2) wird es nicht mehr ein-/nachgetragen.
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