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Alt 04.10.2012, 16:26   #2
Saarlodri
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Man kann auf dem Video jetzt nicht wirtklich viel hören. Aber was du beschreibst, hört sich für mich nach Kupplung an.
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Wer Bohnensuppe nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Bohnensuppe in seinem Besitz hat oder nachgemachte oder verfälschte Bohnensuppe in Umlauf bringt, wird mit Graupensuppe nicht unter 12 Portionen bestraft.

Geändert von dierek (04.10.2012 um 16:34 Uhr)
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