Grundsätzlich: Ein gewerblicher Händler kann gegenüber einem Verbraucher (privater Käufer) die Gewährleistung nicht ausschließen.
Ein seriöser Händler kann solche Fahrzeuge eigentlich nicht mehr verkaufen, außer er kalkuliert das Gewährleistungsrisiko mit in den Verkaufspreis ein, dann wird die Kiste aber so teuer, dass das nicht mehr lohnt.
Gleichwohl würde auch ein Richter fragen, welchen Zustand man von einem 22 Jahre alten Kleinwagen für € 800,00 erwarten darf.
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