Zitat:
Zitat von Daiminator
Für den Twingo von meinem Bruder mit 145/70R13 gibts alles von NoName bis Premium, als Sommer- Winter oder Ganzjahresreifen. Davon können wir 12''-Fahrer nur träumen...
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Nicht Träumen, Lösungen finden!
Da ich ja nun bekanntlich bei dem Verein mit drei Buchstaben arbeite habe ich mich jetzt mal intensiver damit beschäftigt:
Zunächst mal einen Satz Stahlfelgen vom 601 (4jx13, ET 50) (zum Vergleich 501 4Jx12, ET 50) vom Schrott fürn zwani besorgt. Zum Freundlichen Reifenhändler und einen Altreifen der Größe 145/70 R13 montiert, auf 501 drauf und verschränkt-->passt. schleift nix, hat noch Luft.
Hab jetzt mal 4 flammneue Contisocken bestellt.
Folgende Hürden sind noch zu nehmen:
Abgasverhalten: Eintragung möglich, da für Reifenänderung eine Abweichung von +- 8% auf den Abrollumfang akzeptiert wird (sind 5% siehe auch
Link), das gilt wohlgemerkt nur für das Abgas.
Tacho: Darf maximal 7% zuviel anzeigen aber kein Km/h zu wenig, sollte passen, wird aber in Vergleichmessung noch überprüft.
Lenkrollhalbmesser, Spurverbreiterung liegt in der Toleranz und bewegt sich zwischen Größenordnungen für die es bei Zubehörfelgen Gutachten gibt

Bremsen: Tja da gibt es Gutachten für Zubehörfelgen bis zu einer Dimension 165/60 R13. Wer nachrechnet merkt das der 145/70 R13 15mm mehr Umfang hat. Mehr Umfang bedeutet auch weniger Bremskraft am Rad bei gleicher Pedalkraft, logisch.
Der Punkt ist noch nicht geklärt, wie da der Nachweis zu erbringen ist, aber da fällt uns schon noch was ein.
Wenn das Alles passt kann durch die Eintragung nach §19.2 die erloschene Betriebserlaubnis durch Eintragung in die Papiere wieder hergestellt werden und wir befinden uns im Reifenparadies :). *freu*

Achja die Fahrprobe bei der Abnahme ist obligatorisch bei 1040 kg zGG.
Drückt die Daumen das es klappt, sonst habe ich bald günstig vier neuer Reifen abzugeben

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Jan