Wenn die es wieder Rückgängig machen können, dann sind die angeblich defekten Teile ja wohl noch vorhanden, die würde ich mir auf jeden Fall zeigen lassen und vorallem auch zeigen lassen was daran kaputt sein soll.
An der Ventilsteuerung kann eigentlich nur der Nockenwellenversteller ein nicht anspringen des Autos verursachen, der geht dann mechanisch kaputt, da sollten sich dann Schäden erkennen lassen. 160€ sind für den Nockenwellenversteller allerdings sehr günstig, kostet normal eher um und bei das doppelte....
Ein defektes Steuerventil sorgt nicht dafür, das der Motor nicht anspringt, er läuft im Stand normal und hat nur Leistungsverlust, außerdem würde dann auch die EFI-Lampe leuchten.
Vielmehr gibt es an der Ventilverstellung auch nicht, ist eigentlich ein recht simples System....
Ansonsten, Rechtschutz vorhanden ??? Im Zweifel zum Anwalt.....
Manu
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Geändert von Reisschüsselfahrer (22.01.2013 um 17:28 Uhr)
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