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Alt 22.01.2013, 18:59   #6
saschfredo
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Zitat von markusk Beitrag anzeigen
Sollte das auf dem Weg von oder zum Arbeitsplatz passiert sein, kannst du es in deiner Lohnsteuererklärung als Werbungskosten angeben.
Nur interessant, wenn du schon über den Pauschbetrag kommst.


Da muss man erstmal dran denken
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