Also bei mir wurde 0,8er Blech verbraten, verschweißt mit Punkten. TÜV hat nichts dagegen gehabt :).
Ich meine sogar, dass der umgekehrte Fall gilt: Durchgezogene Nähe sind wegen Verzugsgefahr nicht zulässig. Im Zweifelsfall mal bei einer Prüfstelle vorbeifahren, es müsste zum Thema Karosserie-Schweißarbeiten eine Richtlinie geben. Auch mal googeln, vielleicht findet man die ja online.
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Gruß, Stefan
'95er L501, lila-blau. Extras: 4 Türen, Drehzahlmesser, geteilte Rücksitzlehne, Heckklappen-Fernentriegelung :D
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