Zitat:
Zitat von MrFreezer
die gesetzesgrundlage ist, dass das der landrat nach eigenem gutdünken entscheiden kann. so bescheuert es ist. ich finds auch ziemlich behindert, ist aber leider so.´
nen kumpel von mir hat auch schon seit urzeiten auf seinem auto xl- und ne zweistellige zahl.
hannover kein problem, düsseldorf kein problem, selbst jetzt in münchen kein problem. nienburg an der weser? nix zu machen, obwohl frei.
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Übrigens, seit wann kann der Landrad abweichend von einem Bundesgesetz Regelungen aufstellen? Die Kennzeichen sind in Anlage 4 der Fahrzeugzulassungsordnung geregelt.
http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm
Ich glaube ich hätte Spaß daran, dass schreit nach einer Fachaufsichtsbeschwerde bei der Aufsichtsbehörde
Beruf dich bei deinem Gang zum Straßenverkehrsamt einfach auf die FZO - § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 4 1.Abschnitt Nr. 1 Lit. b.
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