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Alt 17.07.2013, 22:41   #471
Yin
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Zitat:
Zitat von MrFreezer Beitrag anzeigen
die gesetzesgrundlage ist, dass das der landrat nach eigenem gutdünken entscheiden kann. so bescheuert es ist. ich finds auch ziemlich behindert, ist aber leider so.´

nen kumpel von mir hat auch schon seit urzeiten auf seinem auto xl- und ne zweistellige zahl.

hannover kein problem, düsseldorf kein problem, selbst jetzt in münchen kein problem. nienburg an der weser? nix zu machen, obwohl frei.
Übrigens, seit wann kann der Landrad abweichend von einem Bundesgesetz Regelungen aufstellen? Die Kennzeichen sind in Anlage 4 der Fahrzeugzulassungsordnung geregelt. http://www.stvzo.de/stvzo/fzv/anlage_4.htm

Ich glaube ich hätte Spaß daran, dass schreit nach einer Fachaufsichtsbeschwerde bei der Aufsichtsbehörde

Beruf dich bei deinem Gang zum Straßenverkehrsamt einfach auf die FZO - § 10 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit Anlage 4 1.Abschnitt Nr. 1 Lit. b.
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Gott schütze uns vor Sturm und Wind und L7 die rostig sind!

Geändert von Yin (17.07.2013 um 22:45 Uhr)
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