Im Gutachten steht meist direkt unter "Auflagen" das eine Achsvermessung vorzunehmen ist, kann zwar sein das einige Tüver es trotzdem eintragen, aber erkläre bei Problemen mal Einem das das nicht nötig ist wenn ein Gutachten was Anderes sagt.
Bei Dais sehe ich das auch nicht so kritisch, aber der Sturz wird definitiv beeinflusst (Welcher bei Dais idR. nicht einstellbar ist.).
Aber der Federnhersteller sichert sich halt damit ab und der Tüver beruft sich darauf da es als Auflage im Gutachten steht.
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Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
Und wer zu früh kommt, den bestraft die Frau.
Hoffen schnell Glück zu haben (dabei kann man schnell Pech haben)!
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