Das mit dem Stromdieb müßte gehen, oder ein anderes Massekabel legen.
So viel ich weiß, gibt es beim TÜV kaum noch geringe Mängel. Der Grund ist, dass viele Leute die geringen Mängel nicht behoben haben, nach dem Motto:
warum auch, habe ja die Plakette.
Gerade bei Beleuchtung gibt´s da kein pardon mehr, da muß man schon wegen einer defekten Kennzeichenbeleuchtung zur Wiedervorführung. Habe auch schon gehört, dass wegen eines Risses im Wischerblatt die Plakette verweigert wurde.