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Alt 29.01.2014, 16:41   #99
Yin
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Zitat:
Zitat von andree Beitrag anzeigen
ist die selbstgebaute Domstrebe erlaubt? :)
Es ist völlig egal wer der Hersteller der Domstrebe ist. Grundsätzlich sind Domstreben eintragungsfrei solange sie verschraubt sind und die Gewinde der Domlagerbolzen noch lang genug sind, damit die Muttern komplett aufgeschraubt werden können, eingeschweißte Streben müssen abgenommen werden.

Ich hab ich auch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des RWTÜV Institut für Fahrzeugtechnik mit folgendem Wortlaut vorliegen:

Zitat:
Gegen die Verwendung von Domstreben (zwischen Federbeidomen verschraubte Streben zur Versteifung der Karosserie) bestehen bei Einhaltung folgender Bedingungen keine technischen Bedenken:

1. Die Fahrzeug-Identnummer (Fahrgestellnummer) darf durch den Anbau nicht verdeckt werden.

2. Die Verschraubung erfolgt mit der Federbeinbefestigung wobei der Schraubenüberstand über der Mutter mindestens zwei freie Gewindegänge aufweisen muss. Bei Austausch der Schrauben ist die gleiche Festigkeitsklasse zu verwenden.

3. Die Domstrebe muß ausreichend Abstand zu beweglich aufgehängten Motorteilen haben.

Die Begutachtung des Anbaus (Abnahme §19 Abs. 2 StVZO) und Eintragung in die Fahrzeugpapiere wird nicht für erforderlich gehalten.
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