In einigen Ländern (z.B. Österreich) ist es so, dass man am Wohnwagen oder Schlafanhänger keine Stützen ausfahren darf da dies sonst als Camping angesehen wird. Da das ohne Anhänger aber wohl nie der Fall sein wird denke ich, wird man sich wohl immer auf die Ausrede "Herstellung der Fahrtüchtigkeit" berufen können. Etwas anderes muss erst nachgewiesen werden.
Michael
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