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Alt 10.04.2014, 14:13   #8
bluedog
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Zitat von Kokomiko Beitrag anzeigen
Und bei Ordnungswidrigkeiten gibt es keine Unschuldsvermutung.
Sagt wer?

Ist eigentlich ziehmlich wurscht, obs als Straftatbestand bezeichnet wird, oder anders heisst. Nebenstrafrecht nennt sich das dann, und da gilt genauso wie bei anderen Delikten (wie auch immer bezeichnet) das Recht auf ein faires Verfahren. Ob das ohne Unschuldsvermutung geht? Eher nicht.

Siehe EMRK Art. 6 Abs. 2 http://www.admin.ch/opc/de/classifie...267/index.html

Somit ist erstmal nicht massgebend, was Deutschland gern als Strafrecht angesehen hätte, sondern es gilt die völkerrechtliche Definition des Begriffs.

Für Deutschland kenn ich die Rechtslage nicht im Detail, aber zumindest für die Schweiz gilt, dass nicht nur vom nationalen recht als Strafrecht angesehene Bestimmungen von EMRK Art. 6 erfasst sind, sondern sich das durchaus auch mal bis aufs Verwaltungsrecht durchschlagen kann. Auch Strafbefehle oder ganz einfache Bussenzettel, gerade im Strassenverkehrsrecht sind so sehrwohl als Strafrecht anzusehen und müssen der Unschuldsvermutung gerecht werden (nebst anderen Mindeststandards), auch wenn das gerade den schweizer Behörden regelmässig missfällt. Warum sollte das in D oder anderen Ländern, in denen die EMRK eben auch gilt, anders sein?
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Das grosse Artensterben auf dieser Welt wird den Menschen erst bewusst werden, wenn schliesslich auch der Tiger im Tank ausstirbt.

Geändert von bluedog (10.04.2014 um 14:18 Uhr)
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