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Alt 12.11.2014, 06:55   #406
Yin
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Tja gute Frage, so war zumindest die Empfehlung des Tüvers. Eigentlich müssen sie garnicht abgeklebt werden. Laut ECE Regelungen sind Beleuchtungeinrichtungen auch dann zulässig wenn sie nicht funktionieren, wenn sie nicht nur durch einsetzen einer Sicherung in Betrieb genommen werden können. Sprich, Fahrzeuge mit Dummi-Leuchten sind zulässig. Angesichts dieser Regelung sollte eine Kenntlichmachung der Funktionslosigkeit per Kreuz ausreichend sein.
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