Zumindest für die Schweiz gilt soviel ich weiss, dass man Airbags auch ausbauen bzw. deaktivieren lassen darf.
Das muss dann aber im Fahrzeugausweis eingetragen werden, damit keiner ein Auto ohne Airbag kauft, ohne davon zu wissen. Ausserdem muss auch der Versicherer informiert werden...
Da gibt es Formulare für, mit denen man deaktivierte Airbags beim Strassenverkehrsamt melden kann.
Geschaffen wurde diese Möglichkeit, als mal diskutiert wurde, ob Airbags nicht nach einer gewissen Zeit sowieso getauscht werden müssten, um Fehlfunktionenen bei älteren Fahrzeugen auszuschliessen. Da ein neuer Airbag in solchen Fällen einen wirtschaftlichen Totalschaden bedeuten würden, kann man die auch deaktivieren/ausbauen lassen.
Ich weiss nur nicht, ob das nur für alte Fahrzeuge gilt, oder grundsätzlich, auch etwa für Fälle wo der Beifahrerairbag keinen Schalter hat und man eine Babyschale auf den Beifahrersitz montieren möchte...
Wer Angst vor den Airbags hat, soll sich mal beim Strassenverkehrsamt/TÜV schlau machen.
Zwingend Vorgeschrieben sind Airbags soweit ich weiss nicht. Also müsste man die auch ausbauen dürfen. Fragt sich nur, ob das dann eintragungspflichtig ist und vielleicht auch der Versicherung gemeldet werden muss.
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Cuore L251 Bj 7/2003, Automatik:  Ausrangiert, leider!
Citroen C1 Automatik BJ 2011:
Mofa: Dreirad auf Basis eines Amsler-Pony, Verbrauch Zweitaktgemisch: <3.5l/100km.
Das grosse Artensterben auf dieser Welt wird den Menschen erst bewusst werden, wenn schliesslich auch der Tiger im Tank ausstirbt.
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