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Alt 10.12.2015, 05:35   #7
yoschi
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Standard Reifendurchmessser Reifenumfang

müssen gleich sein , egal ob 12 oder 14 Zoll oder sonstwas . Und damit bleibt auch die Bodenfreiheit gleich .
Wenn der Reifenumfang/ die Abrolllänge größer (ab 0,5 % ?) als die der eingetragenen Reifen wird , muß zwingend die Tachoüberstetzung geändert werden . Tachogetriebe um 250€ oder irgendwie so in der Preislage .
Fazit : Bodenfreiheit für's Gelände bleibt ohne Tachoumbau gleich.
Allerdings gibt es für 13/ 14 Zoll Reifen ( mit gleichem Durchmesser wie die 12 Zöller) evt eine bessere Auswahl . Ist bestimmt im Forum nachzulesen.
Nicht eingetragene Reifengrößen sind bei Schadensregulierungen ungünstig . Mein Applause wurde schon zweimal "aufgearbeitet" , die gegnerischen Gutachter haben die Reifengrößen, Felgen usw genau beäugt , um ein Haar in der Suppe zu finden .
Gruß!
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