An der Abschleppöse wird die AHK festgeschraubt. Man muss dann also das Abschleppseil an der AHK fest machen.
Beim Abschleppen gelten die Anhängelasten natürlich nicht.
Es gibt übrigens einen Unterschied zwischen Schleppen und Abschleppen
"Es wird zwischen Schleppen (fahrbereites oder nicht fahrbereites Fahrzeug) und Abschleppen (nicht fahrbereites Fahrzeug i. V. m. Nothilfe) unterschieden."
"Beim genehmigten Schleppen ist eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 33 Abs. 1 StVZO des zuständigen Straßenverkehrsamtes mitzuführen und auf Verlangen auszuhändigen. Der Lenker des gezogenen Fahrzeugs braucht eine Fahrerlaubnis für das gezogene Fahrzeug (§ 33 Abs. 2 Satz 1 StVZO). Der Fahrer des ziehenden Kraftfahrzeugs benötigt aber die Fahrerlaubnis, die sich aus den Gewichten der Fahrzeuge ergibt (siehe § 6 FeV), mindestens wohl Klasse BE (beachte Fahren ohne Fahrerlaubnis nach § 21 StVG)."
https://de.wikipedia.org/wiki/Abschleppen
Also bei Kontrollen immer die Nothilfe angeben!