Wie soll man denn Airbag und Sicherheitsgurt verwechseln?
Grundsätzlich hinkt dein Argument mit den Rücksitzen, denn es ging hier um Sitze,
an denen bereits ein Airbag ab Werk verbaut war und nachträglich entfernt wird,
was auf Rücksitze nicht zutrifft.
Wo mein Fehler liegt, ist aber, dass das dauerhafte Deaktivieren nicht zum Wegfall
des Beifahrersitzes, sondern zum Erlischen der gesamten Betriebserlaubnis führt.
Hier muss nämlich Unterschieden werden zwischen einem Ausbau und einer Deaktivierung.
Es gibt (merkwürdigerweise) keine Rechtsvorschrift, die die Anzahl der Airbags vorschreibt,
aber sehr wohl eine, dass vorhandene Airbags auch funktionieren müssen.
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"Ich hab es geschafft in meiner 18m² Wohnung einen Weinkeller einzurichten."
Daihatsu: Überraschend. Überzeugend. Anders.
"in forum ire mihi gaudio est"
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