Raddurchmesser Bodenfreiheit
ist doch gleich ( bis auf ein paar Millimeter) egal ob 15" oder 17" oder 20"-Felge: denn der jeweils dazugehörige Reifen muß den originalen , zugelassenen Reifen-Außen-Durchmesser (damit Bodenfreiheit) und folglich den originalen Reifenumfang(damit zul. Tachoabweichung) bringen . Oder die Rad/Reifenkombination ist eben nicht zugelassen .
Gruß!
|