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Alt 08.08.2016, 23:58   #4
Q_Big
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Naja, verboten ansich schon, bzw. nicht tüvtauglich. Bei ausreichend gutem Restzustand des Motorträgers und guten Schweißkenntnissen aber machbar. Im Oldtimerbereich z.B. müssen Achskonstruktionen ja auch geschweißt werden wenns keine Ersatzteile gibt.
Solche Arbeiten müssen aber mit dem Tüver abgesprochen sein und als Argument gilt beim L501 nicht "Oldtimer". Es soll Tüver geben die über solche Schweißarbeiten mal hinwegsehen ohne Absprache, bzw. wenns gut gemacht ist, mein ehemaliger L201 hat mit einer geschweißten Stelle am Motorrahmen jedenfalls schon 2 mal erneut Tüv bekommen. Nagut, spätestens zum letzten Tüv hat man sich aber auch nicht hingestellt und dem Tüver gezeigt "siehst du, da ist vor 2 Jahren mal ein Achsteil geschweißt worden!".
Ein Längsträger am Unterboden ist ja z.B. auch ein heftiger Schaden, dennoch akzeptieren einige Prüfer da sogar Bleche, was als tragendes Teil jedoch genauso "verboten" ist wie der Motorrahmen. ABer gängige Praxis...

Als Fazit:
Grenzwertige Stelle wo es gut ist das viele 0815 Werkstätten dies ablehnen, jedoch bei ausreichend gutem Gesamtzustand des Restrahmens und ausreichend Erfahrung des Schweißers gar nicht so abwegig wie man denkt.
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Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.
Und wer zu früh kommt, den bestraft die Frau.

Hoffen schnell Glück zu haben (dabei kann man schnell Pech haben)!

Geändert von Q_Big (09.08.2016 um 00:04 Uhr)
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