Der von der zweiten Werkstatt sagte mir auch heute am Telefon, dass eigentlich garkein Kompressionstest möglich war und man das mit dem Zahnriemen leicht hätte fest stellen können, wenn man (KEINE AHNUNG) gemacht hätte.
Die von der ersten Vertragswerkstatt waren nur noch 20 Minuten da, weil 16:45 Feierabend ist und mein Auto 16:25 Uhr ankam, auch schon ein starkes Stück.
Aber naja, der ADAC Preis fürs Abschleppen war 140 EURO, das ist pauschal, da lässt sich nix dran machen. Nur hat mir die erste Vertragswerkstatt 20 EURO verlangt für die "Kurzinspektion", aber ob ich die zurückverlangen kann, ist eher zweifelhaft, oder?
Aber das ist dann jetzt ne Rechtsfrage. Die andere Frage wäre auch, könnte ich von der ersten Vertragswerkstatt Schadensersatz verlangen, weil man Auto nochmal abgeschleppt werden musste, weil deren Prognose Bullshit war, die hätten ja auch in den zwanzig Minuten feststellen können, dass der Zahnriemen gerissen ist. Aber wegen sowas zum Anwalt gehen und viel Zeit reinstecken, ist es nicht wert.
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