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Alt 27.10.2016, 12:29   #10
Schimboone
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Zitat von Nuri Beitrag anzeigen

So wie es aussieht, können andere Reifengrößen dann auch ohne Tachoabgleich eingetragen werden, wenn die tatsächliche Geschwindigkeit nicht höher ist als der im Tacho angezeigt wert (und der angezeigte Wert nicht mehr als +10% + 4 km/h von der tatsächlichen Geschwindigkeit abweicht).

Das bedeutet, dass größere Reifen (gemeint ist der Durchmesser, nicht die Breite) eintragungsfähig sind.
Das ist ganz einfach: Auf einen Tachoprüfstand fahren (haben viele Bosch Niederlassungen), Protokoll Ausdrucken lassen , ablesen und rechnen.
Auch wenn bei Dino mit 145/70/12 und 165/65/13 Reifen mit 7,2% Abrollumfangsdifferenz in den Papieren stehen ( was eigentlich so gar nicht zulässig sein dürfte) heißt das nicht das dir ein anderer Prüfer das so eintragen wird.

Sobald Du Reifen aufziehen willst die größer als die vom Abrollumfang größte eingetragene Größe ist wirst Du nicht um einen Nachweis drumherum kommen.
Hast Du also als größte Größe 165/65/13 eingetragen werden 185/50/14 kein Problem sein.
Hast Du dagegen "nur" 155/65/13 Serienmäßig eingetragen wird der Prüfer u.U. ein Nachweis über die Tachogenauigkeit verlagen.
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Gruß, der Daniel
Cuore L201
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