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Alt 21.11.2016, 21:41   #22
Wurstbrot86
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Mal so ne Frage: Mal angenommen, ich verkaufe es an privat, korrekter Kaufvertrag, Haftungsausschluss, gebe ausdrücklich an kein TÜV mit Mängelbericht, gebe alle Mängel an, melde das Auto selbst korrekt am Landratsamt ab und übergebe dem Käufer dann alle Papiere. Und der Käufer verhält sich dann nicht korrekt, fährt damit ohne Anmeldung, lässt TÜV nicht neu machen oder sonst was Illegales, wäre ich dann als Verkäufer mit haftbar, weil ich es ohne TÜV verkauft habe? Habe im Internet nichts Brauchbares zu der Frage gefunden. Nur, dass man grundsätzlich ohne TÜV verkaufen darf und dass die Überführung jetzt schwerer geworden ist seit 2015, aber nicht ob man noch haftet, wenn der Käufer danach Mist baut. Weiß jemand was konkretes dazu, am besten mit Gesetz?
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