Wenn der Gutachter schon beauftragt ist, hat man das Problem ja schon.
Sowas passiert einem auch als Anwalt mal mit Leuten, mit denen man seit Jahrzehnten zusammenarbeitet, wenn es plötzlich um so nen ollen Cuore geht.
Erst mit Argumenten persönlich zureden (nicht nur E-Mail).
2. Eskalationsstufe ist der Hinweis auf den Schadensersatzanspruch bzgl. eines neuen Gutachtens, da das 1. die gegnerische Vers. nicht zahlen wird.
Da ist es natürlich hilfreich, von einem anderen SV mal kostenfrei eine Prognose unter Schilderung der Problematik eingeholt zu haben. Viele werden gerne mal kostenfrei mit Aussicht auf einen Auftrag ggf. in Zukunft hier mal aushelfen.
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