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Zitat von 25Plus
Das Federpaket muss eigentlich so ausgerichtet sein, dass die Fanfare entsprechend der Bewegungsrichtung der Membran im Inneren auf und ab schwingen kann...
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Solange die Hupen eine E-Nummer haben, sind sie nicht verboten. Anders ist dies bei denen, die von einer Lokomotive stammen, z.B.. Daß die Hupen für andere marken zugelassen sind, dürfen die Prüfer für meine Marke sie nicht verbieten

Das erste was der Prüfer tut ist die Hupe zu betätigen. Der Prüfer der vor ein paar Wochen mein Wagen überprüft hat, gab zu eine Unkenntnisse über diese Baureihe zu besitzen. Er hat sogar nicht bemerkt, daß ich die falsche Reifengröße drauf habe.
Falls die Hochtonhupe doch nicht laut genug ist, stelle ich der Feder wie sie sein soll. Die Halterung von Renault war doch irreführend