Nach Plan B kommt Plan C
, und der wäre : Staubschutzbleche ( die korrekte werkseitige Bezeichnung für die Bleche an der vorderen Scheibenbremsanlage ) haben keine tragende , keine sicherheitsrelevante Funktion , und deshalb sind bei einigen mir bekannten TÜV-Prüfungen vollkommen entfernte Bleche auch nicht bemängelt worden , bzw. die Prüfer kennen die Dai's nicht so genau ob Blech oder kein Blech .
Klugscheißermodus : diese Bleche ankern nichts , falls der Prüfer diskutiert . Nebenbei : die Rostlöcher der arg verrosteten Bleche meines Appi's wurden mit in Pentriermittel getauchter Aludickfolie verschlossen , nach monaterlanger Trocknung des Penetriermittel's mit Schwarzalkydharz übertüncht . Hat bereits 3 "TÜVungen" bestanden . Gruß !
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