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Ping 22.01.2010 17:32

Eintragung in KFZ-Schein
 
Seit kurzer Zeit fahre ich den Trevis Limited, welcher serienmäßig mit 195er Söckchen ausgeliefert wurde. Im Fahrzeugschein stehen nur die 155er. Selbst bei meinem Prelude stehen nur 165er M&S und 185er Trennscheiben. Gefahren habe ich aber einige Zentimeter breiter. Wurde damals (vor vier Jahren) bei ATU von einem TÜVer geprüft, ob's passt. Er fragte mich sogar, ob ich Schwierigkeiten hätte, bzw. schleifgeräusche bemerkt hätte. Denke, dass solche Eintragungen keine Pflicht mehr sind. Aber wie sieht die Rechtslage in D wirklich aus? EU-Recht?

DerGitte84 22.01.2010 17:50

Das würde ich auch gerne mal wissen.Steht ja nur noch die kleinste größe drin.

stephan-jutta 22.01.2010 17:51

andere reifen-felgengrössenoder tieferlegen muss heute trotz abe in den kfz-schein eingetragen werden.
gruss stephan

Reisschüsselfahrer 22.01.2010 18:18

normal sollte doch die Änderungsabnahme reichen, war doch schon zu Zeiten des alten Fzg. Scheines so oder wenn man ne Vollwertige ABE (kein Teilegutachten) für die Felgen hat reicht diese auch. Wenn man es will konnte man es dann in den alten Schein eintragen lassen, es muss aber nicht und in den neuen Schein wird eh nichts eingetragen.

Manu

DerGitte84 22.01.2010 18:34

Wenn in den neuen Schein nix mehr eingetragen wird, was zeige ich dann der Polizei, wenn ich angehalten werde?

benrocky 22.01.2010 18:46

Hallo,
dann musst Du - soweit ich weiß - die zugehörige ABE vorlegen und auch immer im Fahrzeug mitführen. Ich nutze dafür immer die praktischen Daihatsu-Täschlein im Handschuhfach, wo Handbuch, Service-Heft etc. drin ist. Dort habe ich auch solche Unterlagen mit eingeordnet.

Schöne Grüße
Thomas

DerGitte84 22.01.2010 18:54

Und wenn ich keine ABE sondern ein Teilegutachten, Materialgutachten oder garnichts habe?

Applause-limited 22.01.2010 19:24

Zitat:

Zitat von DerGitte84 (Beitrag 386784)
Und wenn ich keine ABE sondern ein Teilegutachten, Materialgutachten oder garnichts habe?

dann musst zum tüv und ne änderungsabnahme machen, bzw eine einzelabnahme, das musst du mitführen bzw in den fahrzeugschein eintragen lassen.
und das in den neuen schein nichts eingetragen wird ist schlichtweg falsch!!
ihr müsst einfach auf der zulassungsstelle sagen das ihr sämmtliche daten aus dem alten schein/brief in den neuen übernommen haben wollt.
meine EU-scheine vom feroza und flash haben mehrere seiten, da stehen sämtliche reifen drinn (beim flash glaub 4 oder 5 stück).

DerGitte84 22.01.2010 20:24

Und speziell bei anderen Reifen und Felgen?Muss ich da auch was mitführen?Wenn im Schein bloß die Kleinsten drin stehen.

25Plus 22.01.2010 20:44

Zitat:

Zitat von DerGitte84 (Beitrag 386796)
Und speziell bei anderen Reifen und Felgen?Muss ich da auch was mitführen?Wenn im Schein bloß die Kleinsten drin stehen.

Ja, natürlich.
1. ABE: Keine Eintragung, keine Abnahme, ABE muss mitgeführt werden.
2. Teilegutachten: Änderungsabnahme muss mitgeführt werden - Eintragung in die Papiere erfolgt bei nächster Vorlage bei der Zulassungsstelle.
3. Einzelabnahme: Muss unverzüglich in die Papiere eingetragen werden.

7 Zeilen passen noch direkt auf die Zulassungsbescheinigung Teil 1, alles weitere kommt auf angetackerte Beiblätter (Fortsetzung zu Ziffer 22) mit amtlichem Aufkleber (bei mir sind es insgesamt 11 Zeilen, Alufelgen Satz 1, Alufelgen Satz 2, Tieferlegung, Sportauspuff...).

Mfg Flo

PS: Zum eigentlichen Fall - Sondermodell mit serienmäßigen Alufelgen - kann ich nicht viel sagen. Bei den älteren Modellen (z.B. Sirion) standen die Alufelgen immer im Fahrzeugschein. Vielleicht gibt es zum Trevis Limited auch andere COC-Papiere, in denen die großen Räder stehen. Aber vermutlich wurde der Wagen erst hier in Deutschland umgerüstet, außer dem Teilegutachten ist nichts vorhanden und eine Eintragung (bzw. Änderungsabnahme) deshalb eigentlich vorgeschrieben. Da hilft nur eine direkte Nachfrage bei Daihatsu Deutschland.


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