![]() |
|
Allgemein Allgemeines zu den Themen Tuning, Technik und Fahrzeuge |
![]() |
|
Themen-Optionen |
![]() |
#1 |
Benutzer
![]() Registriert seit: 11.10.2003
Ort: Germany
Beiträge: 267
|
![]()
Seit kurzer Zeit fahre ich den Trevis Limited, welcher serienmäßig mit 195er Söckchen ausgeliefert wurde. Im Fahrzeugschein stehen nur die 155er. Selbst bei meinem Prelude stehen nur 165er M&S und 185er Trennscheiben. Gefahren habe ich aber einige Zentimeter breiter. Wurde damals (vor vier Jahren) bei ATU von einem TÜVer geprüft, ob's passt. Er fragte mich sogar, ob ich Schwierigkeiten hätte, bzw. schleifgeräusche bemerkt hätte. Denke, dass solche Eintragungen keine Pflicht mehr sind. Aber wie sieht die Rechtslage in D wirklich aus? EU-Recht?
|
![]() |
![]() |
![]() |
#2 |
Erfahrener Benutzer
![]() Registriert seit: 09.05.2008
Ort: Großwig bei Torgau
Alter: 40
Beiträge: 590
|
![]()
Das würde ich auch gerne mal wissen.Steht ja nur noch die kleinste größe drin.
|
![]() |
![]() |
![]() |
#3 |
Benutzer
![]() Registriert seit: 24.03.2008
Ort: neuss
Alter: 58
Beiträge: 124
|
![]()
andere reifen-felgengrössenoder tieferlegen muss heute trotz abe in den kfz-schein eingetragen werden.
gruss stephan |
![]() |
![]() |
![]() |
#4 |
Admin
![]() Registriert seit: 28.12.2003
Ort: Lauenburg
Alter: 39
Beiträge: 7.220
|
![]()
normal sollte doch die Änderungsabnahme reichen, war doch schon zu Zeiten des alten Fzg. Scheines so oder wenn man ne Vollwertige ABE (kein Teilegutachten) für die Felgen hat reicht diese auch. Wenn man es will konnte man es dann in den alten Schein eintragen lassen, es muss aber nicht und in den neuen Schein wird eh nichts eingetragen.
Manu |
![]() |
![]() |
![]() |
#5 |
Erfahrener Benutzer
![]() Registriert seit: 09.05.2008
Ort: Großwig bei Torgau
Alter: 40
Beiträge: 590
|
![]()
Wenn in den neuen Schein nix mehr eingetragen wird, was zeige ich dann der Polizei, wenn ich angehalten werde?
|
![]() |
![]() |
![]() |
#6 |
Vielposter
![]() Registriert seit: 27.01.2003
Ort: Bornheim (Rheinl.)
Alter: 45
Beiträge: 3.169
|
![]()
Hallo,
dann musst Du - soweit ich weiß - die zugehörige ABE vorlegen und auch immer im Fahrzeug mitführen. Ich nutze dafür immer die praktischen Daihatsu-Täschlein im Handschuhfach, wo Handbuch, Service-Heft etc. drin ist. Dort habe ich auch solche Unterlagen mit eingeordnet. Schöne Grüße Thomas |
![]() |
![]() |
![]() |
#7 |
Erfahrener Benutzer
![]() Registriert seit: 09.05.2008
Ort: Großwig bei Torgau
Alter: 40
Beiträge: 590
|
![]()
Und wenn ich keine ABE sondern ein Teilegutachten, Materialgutachten oder garnichts habe?
|
![]() |
![]() |
![]() |
#8 | |
Vielposter
![]() Registriert seit: 21.01.2007
Ort: Filderstadt
Alter: 34
Beiträge: 2.523
|
![]() Zitat:
und das in den neuen schein nichts eingetragen wird ist schlichtweg falsch!! ihr müsst einfach auf der zulassungsstelle sagen das ihr sämmtliche daten aus dem alten schein/brief in den neuen übernommen haben wollt. meine EU-scheine vom feroza und flash haben mehrere seiten, da stehen sämtliche reifen drinn (beim flash glaub 4 oder 5 stück).
__________________
Viele Grüße Patrick Jage nie was du nicht töten kannst. |
|
![]() |
![]() |
![]() |
#9 |
Erfahrener Benutzer
![]() Registriert seit: 09.05.2008
Ort: Großwig bei Torgau
Alter: 40
Beiträge: 590
|
![]()
Und speziell bei anderen Reifen und Felgen?Muss ich da auch was mitführen?Wenn im Schein bloß die Kleinsten drin stehen.
|
![]() |
![]() |
![]() |
#10 | |
Vielposter
![]() Registriert seit: 10.04.2006
Ort: Freising
Alter: 38
Beiträge: 3.714
|
![]() Zitat:
1. ABE: Keine Eintragung, keine Abnahme, ABE muss mitgeführt werden. 2. Teilegutachten: Änderungsabnahme muss mitgeführt werden - Eintragung in die Papiere erfolgt bei nächster Vorlage bei der Zulassungsstelle. 3. Einzelabnahme: Muss unverzüglich in die Papiere eingetragen werden. 7 Zeilen passen noch direkt auf die Zulassungsbescheinigung Teil 1, alles weitere kommt auf angetackerte Beiblätter (Fortsetzung zu Ziffer 22) mit amtlichem Aufkleber (bei mir sind es insgesamt 11 Zeilen, Alufelgen Satz 1, Alufelgen Satz 2, Tieferlegung, Sportauspuff...). Mfg Flo PS: Zum eigentlichen Fall - Sondermodell mit serienmäßigen Alufelgen - kann ich nicht viel sagen. Bei den älteren Modellen (z.B. Sirion) standen die Alufelgen immer im Fahrzeugschein. Vielleicht gibt es zum Trevis Limited auch andere COC-Papiere, in denen die großen Räder stehen. Aber vermutlich wurde der Wagen erst hier in Deutschland umgerüstet, außer dem Teilegutachten ist nichts vorhanden und eine Eintragung (bzw. Änderungsabnahme) deshalb eigentlich vorgeschrieben. Da hilft nur eine direkte Nachfrage bei Daihatsu Deutschland.
__________________
![]() 2005____________2006____________2007____________2008 |
|
![]() |
![]() |
![]() |
|
|
![]() |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
*grrr* ... KFZ Versicherung | Tubbietoeter | Die Trevis Serie | 5 | 27.11.2008 19:06 |
welche Felgen von anderen Kfz passen beim YRV | Chaneil | Die YRV Serie | 4 | 28.10.2008 16:17 |
Eintragung Orginal Sportlenkrad für Daihatsu Applause A101!!! | dragon78 | Die Applause Serie | 7 | 02.02.2008 09:28 |
Eingetragene Radgröße im KFZ Schein ? | mischo | Die Materia Serie | 8 | 06.07.2007 11:45 |
TÜV Eintragung des GTti Motors in den YRV TOP | Rainer | Die YRV Serie | 74 | 13.08.2004 20:33 |