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bluedog 20.02.2010 13:12

Zitat:

Zitat von AnonStar (Beitrag 390670)
...Und das ist laut TÜV zulässig, habe ich extra nachgelesen/ gefragt! Mir ist schon klar, dass die anderen TFLs die weder Gutachten noch Controller haben, nicht zulässig sind!

Dann Erklär mir mal, warum Du so saudämlich nachfragst.

Zitat:

Zitat von AnonStar (Beitrag 390670)
Und ich verbitte mir diese Anfeindungen..

Dann frag nicht nach Dingen, die Du ein paar Stunden später eh schon gewusst haben willst. Ausserdem: Jedem, was ihm gebührt. Oder: Wie man sich bettet, so liegt man. Da müsstest Du Dir dann schon vorher Gedanken machen, wie das rüberkommt, oder rüberkommen könnte.

AnonStar 20.02.2010 14:53

@bluedog: ich habe lediglich gefragt, ob es zulässig ist, wenn das TFL am CIG ist, also bereits an ist, wenn Acc Stellung ist.
Erkläre mir sonst bitte, wo ich beleidigend geworden bin, dann entschuldige ich mich dafür.

Soo, habe jetzt gemessen, leider auf Pflasterstein und unebenem Boden.. Demnach ist das TFL bei mir zwischen 34 und 35 cm ueber Boden..
Ich messe das nochmal aus, wenn ich inner glatten Garage steh'..
Mal sehen, ob ich mit'm iPhone ein Foto hochladen kann.. Sonst hole ich das spaeter nach!

MfG

P.S.: schade.. Geht nicht.. Heute Abend lad' ich das Foto hoch.

bluedog 20.02.2010 16:09

Zitat:

Zitat von AnonStar (Beitrag 390695)
@bluedog: ich habe lediglich gefragt, ob es zulässig ist, wenn das TFL am CIG ist, also bereits an ist, wenn Acc Stellung ist.
Erkläre mir sonst bitte, wo ich beleidigend geworden bin, dann entschuldige ich mich dafür.

Dann muss das ein Missverständnis gewesen sein.

Womit dann auch schon mal gesagt ist, was beleidigend wirkte: Du hast Dir hier nichts zu verbitten, was Dir keiner angetan hat (Siehe Zitat weiter oben). Ich zumindest habe Dich nicht persönlich angegriffen, sondern nur gesagt, was mir an Deinem Vorgehen missfällt. Wenn jenes dann bei Dir als Anfeindung rüberkommt, kann das auch an dem von mir kritisierten Verhalten deinerseits liegen. Diesfalls: Arbeite daran. Oder: Wir kabbeln uns hier eben nur wegen eines Missverständnisses. Kommt immer mal wieder vor, und ist unvermeidlich. Dann: Lass uns aufm nächsten Treffen einen heben, und gut ist.

Bleibt aber immer noch die Frage, warum Du beim TÜV nachgefragt hast, und nicht gleich auch danach gefragt hast, ob das TFL schon bei der ACC-Stellung des Zündschlüssels angehen darf.

Ich für mich ziehe daraus den Schluss, dass Du gar nicht beim TÜV nachgefragt hast. Sowas muss ja keiner nachweisen...

AnonStar 20.02.2010 19:27

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Okay,

dann werte ich's ab jetzt als Missverständniss.. Nebenbei: Aufs nächste Treffen versuche ich zu kommen..
Um die Erklärung kurz zu machen: Habe den Wagen ja erst wenige Wochen.. Angeguckt, gekauft, TFL schon gekauft und dann am Dienstag zurück zum Händler.. Als ich gerade angekommen bin war da noch der TÜV Mann der den Wagen durchgecheckt hatte, den hab ich gefragt und ihm die Verpackung und Anleitung kurz gezeigt, er meinte: Ja is okay.. Sieht alles richtig aus.. Geht auch als Standlicht (Die Siegelnummern sind auch dafür korrekt, wie ich heute nochmal nachgesehen hab..)

Erst als ich dann zu Hause mit dem Einbau begonnen habe und mir aufgefallen ist, dass ich zu dumm bin ein Zündungsplus außer das von der Servo zu finden, hab ich's mir einfach gemacht und das an den CIG angeklemmt.. Fragen ob das geht kontne ich dann natürlich nicht mehr..
Dem TÜV-Mann scheint aber auch nicht aufgefallen zu sein, dass da nur was von 250mm vom Boden aus steht..

Angehängt ist das Bild, wo das TFL dran is.. Habe nochmal auf ebenem Grund nachgemessen: 32cm..
Werd's also demnächst abmachen und einen Kasten drüber setzen, sodass es bei 39cm liegt.. Dann könnte ich sogar nochmal tieferlegen, falls mir danach irgendwann der Sinn stehen sollte..

Anonsten versuch ich mal irgendwen zu fragen, obs zugelassen ist, dass hinten immer Licht an is..es sei denn es weiß jemand von euch ^^
Wenn sonst keiner weiß wo ich die Kabel finde muss ich morgen mal durchmessen..

MfG,

Anon

edit: Die Begrenzungsbeleuchtung bei TFL zuzuschalten, also auch die Schlussleuchten hinten, ist laut StVZO zulässig.
Nach der StVZO benötigen jedoch die Schlussleuchten eine Einschalt bzw. Funktionskontrolle. Wird also schwieriger die einfach an 12V anzuklemmen.
Man bruach 'nen Schalter, den man irgendwo einsetzt..


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